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BGH, 16.03.1965 - 1 StR 19/65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fehlende Strafschärfung nach § 20 a StGB und Prüfung einer Erforderlichkeit der Sicherheitsverwahrung - Körperverletzungen als aus besonderen Konfliktlagen hervorgegangene Gelegenheitstaten - Anforderungen an die Prüfung der Frage nach dem Merkmal des Gewohnheitsverbrechers ...
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- BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51
Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …
Auszug aus BGH, 16.03.1965 - 1 StR 19/65
Bei jeder einzelnen dieser Handlungen muß eine etwa gleichgeartete innere Beziehung zu seinem Wesen nachgewiesen werden, die die Tat als Ausfluss eines ihm innewohnenden verbrecherischen Hanges und als eigentümliches Kennzeichen hierfür und für seine Gefährlichkeit erscheinen läßt (RGSt 68, 149, 153 ff.; BGHSt 1, 94, 99 ff) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51].Das gilt auch, wenn man diesen Umstand im Zusammenhang mit seiner "Jugend" (UA 25) betrachtet; denn der Angeklagte der seit seinem 17. Lebensjahr immer wieder andere Menschen roh geschlagen hatte, war zur Zeit der Hauptverhandlung, dem für die Beurteilung der Gewohnheitsverbrechereigenschaft maßgebenden Zeitpunkt (BGHSt 1, 94, 100) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51], immerhin bereits 26 Jahre alt.
- BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 16.03.1965 - 1 StR 19/65
Insoweit ist das Urteil rechtskräftig, da die Revision wirksam auf die Anfechtung des Strafausspruchs im übrigen und auf die Nichtanwendung des § 42 e StGB beschränkt ist (BGH NJW 1951, 893). - BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52
Gefährliche Gewohnheitsverbrecher
Auszug aus BGH, 16.03.1965 - 1 StR 19/65
Auf einen solchen Hang zum Verbrechen wird meist erst aus mehreren, bestimmte Eigentümlichkeiten aufweisenden strafbaren Handlungen geschlossen werden können; für sich betrachtet, kann er sich aber auch schon aus wenigen, unter besonderen Umständen sogar aus einer einzigen Straftat ergeben (BGHSt 3, 169, 171) [BGH 18.09.1952 - 3 StR 374/52].
- BGH, 18.01.1955 - 1 StR 677/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.03.1965 - 1 StR 19/65
Ein Hangtäter ist nämlich nicht nur derjenige, dessen Wille planmäßig und zielbewußt auf die wiederholte Begehung von Straftaten gerichtet ist, sondern auch derjenige, der aus innerer Haltlosigkeit dem Anreiz zu strafbarem Tun nicht widerstehen kann und deshalb immer wieder jeder neuen Versuchung erliegt (RGSt 72, 295, 296; 73, 44, 46; BGH Urteile vom 18. Januar 1955 - 1 StR 677/54 - und vom 19. November 1963 - 1 StR 441/63). - BGH, 19.11.1963 - 1 StR 441/63
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls - Würdigung der …
Auszug aus BGH, 16.03.1965 - 1 StR 19/65
Ein Hangtäter ist nämlich nicht nur derjenige, dessen Wille planmäßig und zielbewußt auf die wiederholte Begehung von Straftaten gerichtet ist, sondern auch derjenige, der aus innerer Haltlosigkeit dem Anreiz zu strafbarem Tun nicht widerstehen kann und deshalb immer wieder jeder neuen Versuchung erliegt (RGSt 72, 295, 296; 73, 44, 46; BGH Urteile vom 18. Januar 1955 - 1 StR 677/54 - und vom 19. November 1963 - 1 StR 441/63). - RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34
Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher …
Auszug aus BGH, 16.03.1965 - 1 StR 19/65
Bei jeder einzelnen dieser Handlungen muß eine etwa gleichgeartete innere Beziehung zu seinem Wesen nachgewiesen werden, die die Tat als Ausfluss eines ihm innewohnenden verbrecherischen Hanges und als eigentümliches Kennzeichen hierfür und für seine Gefährlichkeit erscheinen läßt (RGSt 68, 149, 153 ff.; BGHSt 1, 94, 99 ff) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]. - RG, 21.07.1938 - 3 D 416/38
1. Daß der Täter in einer Notlage gehandelt und eine Gelegenheit ausgenutzt hat, …
Auszug aus BGH, 16.03.1965 - 1 StR 19/65
Ein Hangtäter ist nämlich nicht nur derjenige, dessen Wille planmäßig und zielbewußt auf die wiederholte Begehung von Straftaten gerichtet ist, sondern auch derjenige, der aus innerer Haltlosigkeit dem Anreiz zu strafbarem Tun nicht widerstehen kann und deshalb immer wieder jeder neuen Versuchung erliegt (RGSt 72, 295, 296; 73, 44, 46; BGH Urteile vom 18. Januar 1955 - 1 StR 677/54 - und vom 19. November 1963 - 1 StR 441/63). - RG, 22.12.1938 - 3 D 948/38
1. Die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt eignet sich nur für Täter, …
Auszug aus BGH, 16.03.1965 - 1 StR 19/65
Ein Hangtäter ist nämlich nicht nur derjenige, dessen Wille planmäßig und zielbewußt auf die wiederholte Begehung von Straftaten gerichtet ist, sondern auch derjenige, der aus innerer Haltlosigkeit dem Anreiz zu strafbarem Tun nicht widerstehen kann und deshalb immer wieder jeder neuen Versuchung erliegt (RGSt 72, 295, 296; 73, 44, 46; BGH Urteile vom 18. Januar 1955 - 1 StR 677/54 - und vom 19. November 1963 - 1 StR 441/63).